Unterkunft Suchen

Unterkunft Suchen  

Visum und Grenz

Visum

Den Bürgern der EU, der Schweiz, Nord- und Südamerika und vieler anderer Länder ist der Eintritt in Kroatien ohne ein Visum möglich. Für die komplette Liste, bitten wir Sie, die Botschaft des Außenministeriums zu kontrollieren: C-2/3, Trg N. Š. Zrinskog 7-8, T. +385 (0)1 4569964, F. +385 (0)1 4581795 oder besuchen Sie: www.mvep.hr.

Jeder, der ein Visum benötigt, muss es vor dem Eintritt ins Land erhalten. Sie können es nicht an der kroatischen Grenze verlangen.

Grenzformalitäten

Für die Einreise in die Republik Kroatien müssen ausländische Staatsbürger einen gültigen Reisepass oder einen Personalausweis mit sich führen. Bei der Einreise wird ein Grenzpassierschein für 3 Monate ausgestellt.

Zusätzliche Informationen

  • Diplomatische Missionen oder Konsularämter der Republik Kroatien in Ausland oder
  • Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und europäische Integrationen der Republik Kroatien: Tel: +385 1 4569 964, www.mvep.hr

Zollformalitäten

Ausländische Staatsbürger können ihr persönliches Gepäck ohne Einschränkung nach Kroatien mitbringen. Technische Ausrüstungen wie Video-Kameras, Radioapparate, Campingausrüstung, Boote, Bootszubehör sowie Funkapparate sollten bei der Einreise deklariert werden.

Die geltenden Zollbestimmungen der Republik Kroatien entsprechen den Standards der EU-Länder, aber die Einfuhr von Gütern nichtkommerzieller Natur für den persönlichen Gebrauch ist nur bis zum Wert von 300 Kuna von der Zahlung von Zoll und Mehrwertsteuer befreit.

  • Die Einfuhr von Fleisch- und Milchprodukten ohne besondere veterinärmedizinische Bestätigung sowie von Honig ist auf 1 kg beschränkt, und die Einfuhr von Wein ist nur bis zu einer Menge von 5 Litern gestattet.
  • Fremde und einheimische Währung kann unbeschränkt ein- und ausgeführt werden. Jede Ein- und Ausfuhr von Bargeld (in Fremdwährungen oder in Kuna) über der Summe von 40.000 Kuna ist dem Zollbeamten zu melden.
  • Wertvollere professionelle oder technische Ausrüstung ist an der Grenze anzumelden. Nichtresidente Personen können Kunaschecks frei ein- und ausführen.

Haustiere, die in Begleitung ihrer Besitzer zu nichtkommerziellen Zwecken ein- oder durchreisen können in die Republik Kroatien einreisen, wenn:

  • sie ein vorschriftsmäßiges internationales Reisedokument oder eine Gesundheitsbescheinigung mitführen (eine veterinärmedizinische Bestätigung), mit der ein ermächtigter Tierarzt des Ausfuhrlandes bescheinigt, dass die Tiere gesund sind und keine Anzeichen einer meldepflichtigen infektiösen Erkrankung aufweisen und dass sie nicht aus Gebieten stammen, in denen infektiöse Erkrankungen herrschen, die durch die betreffende Tierart übertragen werden können.

Hunde, Katzen und Tiere aus der Familie der Marder müssen:

  • durch eine sichtbare Tätowierung oder einen Mikrochip gekennzeichnet sein,
  • ein Reisedokument mitführen, das von einem ermächtigten Tierarzt ausgestellt ist und mit dem eine Impfung oder Auffrischungsimpfung gegen Tollwut bescheinigt wird.

Zusätzliche Informationen

  • Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und rurale Entwicklung, Veterinärverwaltung, Tel.: +385 1 610 6703, 610 6669; www.mps.hr

Motorfahrzeuge

Wenn Sie nicht Eigentümer des Fahrzeuges sind, das Sie fahren, benötigen Sie eine Vollmacht des Fahrzeughalters.

Motorboote und Jachten

Für Eigenbedarf ist es nicht nötig, diese bei der Einreise nach Kroatien gesondert anzumelden. Es muss lediglich ein Dokument vorgelegt werden, das den Besitzer des Bootes ausweist.

Turistička zajednica općine Funtana

Bernarda Borisia 2

HR – 52452 Funtana

Tel. +385 52 445 119

E-mail: info@funtana.com

Copyright 2016 Der Tourismusverband der Gemeinde Funtana